AGB

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltung der Bedingungen

1. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers, insbesondere Einkaufsbedingungen, wird bereits hiermit widersprochen, d. h. sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen.

2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

1. Die Angebote von Metallstore sind freibleibend und unverbindlich, Annahmeerklärung und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden. Bei sofortiger Lieferung kann die schriftliche Bestätigung auch durch Rechnung ersetzt werden.

2. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungen sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

3. Die Verkaufsangestellten von Metallstore sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

4. Überschreitet ein Käufer durch seinen Abruf sein Kreditlimit, so sind wir von unserer Lieferverpflichtung entbunden.

§ 3 Preise

1. Soweit nichts anderes angegeben, werden zusätzliche Lieferungen und Leistungen gesondert berechnet.

2. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, zuzüglich Versandkosten, gegebenenfalls Nachnahme- und Zahlungsgebühren, Schnittkosten etc. ab Lager Dornburg oder bei Direktversand ab deutsche Grenze bzw. deutscher Einfuhrhafen.

3. Die Berechnung erfolgt grundsätzlich in Währung „EURO“, in der auch zu zahlen ist.

§ 4 Liefer- und Leistungszeit

1. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch Metallstore steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von Metallstore durch Zulieferanten und Hersteller.

2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von anderen unvorhersehbaren Ereignissen, die Metallstore die Lieferung wesentlich erschweren oder diese unmöglich machen und nicht von Metallstore zu vertreten sind (hierzu zählen insbesondere Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, behördliche Anordnungen, Nichterteilung von Aus-, Ein- oder Durchfuhrgenehmigungen, nationale Maßnahmen zur Beschränkung des Handelsverkehrs, Streik, Aussperrung und sonstige Betriebsstörungen jeder Art, Verkehrsstörungen, gleichgültig ob diese Ereignisse bei Metallstore, deren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten) berechtigen Metallstore, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinaus zu schieben oder vom Vertrag - soweit noch nicht erfüllt - ganz oder teilweise zurückzutreten. Die Lieferfrist verlängert sich ebenfalls um den Zeitraum, mit dem der Käufer selbst mit der Erfüllung seiner Vertragspflichten sich in Verzug befindet.

3. Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung (mindestens 14 Tage) berechtigt, vom Vertrag - soweit nicht erfüllt - ganz oder teilweise zurückzutreten. Verlängert sich in Anwendung von Ziffer 2 die Lieferzeit oder wird Metallstore von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich Metallstore nur berufen, wenn der Käufer unverzüglich benachrichtigt wurde.

4. Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Lieferverzug, so ist die Schadensersatzhaftung im Falle gewöhnlicher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, es sei denn, wir hätten eine vertragswesentliche Pflicht verletzt. In diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz typischer, vorhersehbarer Schäden begrenzt. Setzt uns der Besteller, nachdem wir bereits in Verzug geraten sind, eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung stehen dem Besteller nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhte, im Falle gewöhnlicher Fahrlässigkeit dagegen nur dann, wenn eine vertragswesentliche Pflicht verletzt wurde, jedoch nur begrenzt auf den typischen, vorhersehbaren schaden. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht zumindest auf grober Fahrlässigkeit von Metallstore.

5. Metallstore ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung.

§ 5 Schadensersatzansprüche

Schadensersatzansprüche gegen uns aus Vertragsverletzung, aus Gewährleistung, auf Verzug, aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss , aus unerlaubter Handlung , aus Produzentenhaftung sowie aus jeglichem weiteren Rechtsgrund sind sowohl gegen uns, als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz des mittelbaren oder grob unmittelbaren Schadens. Dies gilt nicht, wenn der Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung von uns oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns beruht. Ebenfalls nicht ausgeschlossen sind Schadensersatzansprüche wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder leicht fahrlässiger Verletzung von vertragswesentlichen, kardinalen Verpflichtungen. Im letzten Fall wird der Schadensersatzanspruch jedoch der Höhe nach auf den dreifachen Wert der Ware begrenzt. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels der gelieferten Ware sind ausgeschlossen, wenn der Besteller die Waren weiterverarbeitet oder veräußert hat, nachdem er den Mangel entdeckt hatte oder hätte entdecken müssen; es sei denn, er weist nach, dass die Verarbeitung oder Veräußerung erforderlich war, um einen größeren Schaden zu verhüten.

§ 6 Annahmeverzug

1. Für die Dauer des Annahmeverzuges des Käufers ist Metallstore berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr und Kosten des Käufers einzulagern. Metallstore kann sich hierzu auch einer Spedition oder eines Lagerhalters bedienen.

2. Während der Dauer des Annahmeverzuges hat der Käufer an Metallstore als Ersatz der entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal 1 % des Kaufpreises, höchstens jedoch EUR 25,- zu bezahlen. Bei Anfall höherer Lagerkosten kann Metallstore den Ersatz dieser Kosten gegen Nachweis vom Käufer fordern.

3. Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann Metallstore die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Metallstore ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 25 % des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern.

§ 7 Versand, Gefahrenübergang

1. Die Versandart, den Versandweg und das mit dem Versand beauftragte Unternehmen können wir nach unserem Ermessen bestimmen, sofern der Käufer keine ausdrücklichen Weisungen gibt.

§ 8 Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen

1. Dem Verbraucher i.S.d. § 13 BGB steht bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht zu. Nach Maßgabe des Fernabsatzgesetzes hat er das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem er oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um sein Widerrufsrecht auszuüben, muss er Metallstore, Ulrich Stähler, Waldstraße 23, 65599 Dornburg, Telefon: +49 0170-9402748, Telefax: +49 0321-21191770, E-Mail: rueckgabe@metallstore.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Er kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Er kann das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite www.metallstore.de elektronisch ausfüllen und übermitteln. Macht er von dieser Möglichkeit Gebrauch, so wird Metallstore ihm unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass er die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

Folgen des Widerrufs
Wenn er diesen Vertrag widerruft, hat Metallstore ihm alle Zahlungen, die Metallstore von ihm erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass er eine andere Art der Lieferung als die Metallstore angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei Metallstore eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet Metallstore dasselbe Zahlungsmittel, die er bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit ihm wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart, in keinem Fall werden ihm wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Metallstore kann die Rückzahlung verweigern, bis Metallstore die Waren wieder zurückerhalten habt oder bis er den Nachweis erbracht habt, dass er die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Der Verbraucher hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem er Metallstore über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an Matellstore zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Verbraucher die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendt. Der Verbraucher trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendungder Waren.

Der Verbraucher muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

2. Ein Widerrufsrecht besteht grundsätzlich nicht bei: CDs, DVDs, CD-ROMs, Software, Softwarelizenzen und Videos, welche vom Verbraucher entsiegelt wurden. Auch bei Lieferungen von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen.

§ 9 Gewährleistung

1. Metallstore gewährleistet, dass die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Gewährleistung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen beträgt 24 Monate, sofern nicht anders vermerkt.

2. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte, oder Fremdeingriff sowie das Öffnen von Geräten zurückzuführen ist. Unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/oder anderen Qualitäts- und Leistungsmerkmalen der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus.

3. Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, verlangen wir, dass das defekte Teil bzw. Gerät und eine genaue Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modell- und Seriennummer und einer Kopie der Rechnung oder des Lieferscheins, mit dem das Gerät geliefert wurde, an Metallstore, Waldstraße 23, 65599 Dornburg, zur Reparatur eingeschickt bzw. bei ihr angeliefert wird. Die Geräte müssen frei eintreffen und werden von uns unfrei wieder ausgeliefert, es sei denn, dass die Transportkosten zum Auftragswert außer Verhältnis stehen. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Lieferungsgegenstände. Der Käufer hat bei Einsendung der zu reparierenden Geräte dafür Sorge zu tragen, dass auf diesen befindliche Daten, die ihm wesentlich sind, durch Kopien gesichert werden, da diese bei Reparatureingriffen verloren gehen können.

4. Die Gewährleistung beschränkt sich _ nach unserer Wahl - auf die Reparatur oder den Austausch (Ersatzlieferung) der beschädigten Lieferungsgegenstände. Der Käufer hat bei Einsendung der zu reparierenden Geräte dafür Sorge zu tragen, dass auf diesen befindliche Daten, die ihm wesentlich sind, durch Kopien gesichert werden, da diese bei Reparatureingriffen verloren gehen können.

5. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, gleich aus welchem Grund, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

6. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche bestehen ferner nicht für Verschleißteile wie Druckknöpfe, Farbbänder, Typenräder, Toner- und andere Verschleißmaterialien.

7. Gewährleistungsansprüche gegen Metallstore stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.

8. Ergibt die Überprüfung des reklamierten Artikels, dass der vom Kunden geltend gemachte Fehler oder Schaden nicht vorliegt, sondern dass der Artikel mangel- und fehlerfrei ist, ist Metallstore berechtigt, dem Kunden eine Servicepauschale in Höhe von EUR 60.- in Rechnung zu stellen. Zusätzlich hat der Kunde in diesem Falle die Versandkosten zu tragen.

9. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens Metallstore vorliegt.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

1. Die Ware bleibt Eigentum von Metallstore (Vorbehaltsware). Eine etwaige Be- oder Verarbeitung erfolgt stets für Metallstore als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne Metallstore zu verpflichten. Bei Verarbeitung oder Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Waren, entsteht für Metallstore grundsätzlich ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache und zwar bei Verarbeitung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware um Wert der neuen Sache, bei Verbindung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Waren. Sollte der Abnehmer Alleineigentümer werden, räumt er uns bereits jetzt das Miteigentum im Verhältnis der genannten Werte ein und verwahrt die Sache unentgeltlich für uns. Werden die durch Verarbeitung oder Verbindung entstandenen Waren weiterveräußert, so gilt die nachfolgend vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware.

2. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen ihn unwiderruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungspflichten nicht ordnungsgemäß nachkommt.

3. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum der Metallstore hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen.

4. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder erfüllt er sonstige wesentliche vertragliche Verpflichtungen schuldhaft nicht, ist Metallstore berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen, oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.

§ 11 Zahlung

1. Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorauskasse, Bar-Nachnahme, Kreditkarte oder Rechnung zahlbar, soweit nicht anders vereinbart. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, d. h. zu Lasten des Käufers per Paketdienst, Spedition oder eigenem Fahrzeug, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

2. Metallstore ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Der Käufer ist hiervon zu unterrichten.

3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verlustfrei verfügen können, Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung.

4. Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 5 % über dem Bundesbankdiskontsatz zu berechnen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Käufer eine geringere Belastung nachweist.

5. Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Abnehmer in Zahlungsverzug gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält oder wenn uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung, Anhängigkeit eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens. In diesen Fällen sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheiten auszuführen.

6. Der Käufer ist zur Aufrechnung oder zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.

§ 12 Abtretungsverbot

Die Abtretung von Forderungen gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen, sofern wir der Abtretung nicht ausdrücklich zugestimmt haben. Sofern es sich nicht um generell unabtretbare Ansprüche gem. § 10 Ziff. 7 dieser AGB (Gewährleistungsansprüche) handelt, ist die Zustimmung zu erteilen, wenn der Käufer wesentliche Belange nachweist, die unsere Interessen an der Aufrechterhaltung des Abtretungsverbots überwiegen.

§ 13 Storno

Treten Auftraggeber, ohne berechtigt zu sein, vom Vertrag zurück, oder begehren sie seine Aufhebung, haben wir die Wahl, auf Erfüllung des Vertrags zu bestehen, oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen. Im letzten Fall sind Auftraggeber verpflichtet, nach unserer Wahl, selbst bei fehlendem Verschulden und wenn kein Schaden vorliegt, einen pauschalierten Schadenersatz in der Höhe von 25 % der Bruttoauftragssumme, oder den tatsächlichen Schaden zu bezahlen. Der pauschalierte Schadenersatz unterliegt nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht.

§ 14 Geheimhaltung

Der Käufer ist verpflichtet, sämtliche ihm im Zusammenhang mit den Lieferungen von Metallstore zugänglich werdenden Informationen, die aufgrund sonstiger Umstände eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse von Metallstore erkennbar sind und vertraulich zu halten sind, unbefristet geheim zu halten und sie - soweit dies nicht zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist - weder aufzuzeichnen noch an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten.

§ 15 Datenschutz

Metallstore ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindungen oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.

§ 16 Export

Die Wiederausfuhr aus der Bundesrepublik Deutschland unterliegt den deutschen und US-amerikanischen Bestimmungen und ist ohne behördliche Genehmigung nicht statthaft. Aus den USA bezogene Ware trägt die "ECON" (Export Control Commodity Number) 1565 (A) MT. Der Export unserer Waren in Nicht-EG-Länder bedarf unserer schriftlichen Einwilligung, unabhängig davon, dass der Käufer für das Einholen jeglicher behördlichen Ein- und Ausfuhrgenehmigungen selbst zu sorgen hat. Der Käufer ist für die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen bis zum Endverbraucher verantwortlich.

§ 17 Anwendbares Recht

1. Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Metallstore und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Limburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

2. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.

3.Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für eine Änderung oder Ergänzung dieser Schriftformklausel.

§18 Datenspeicherung

Kundendaten werden gemäß § 33 BDSG gespeichert.

Stand: 10.02.2023

Metallstore
Ulrich Stähler
Waldstraße 23
65599 Dornburg

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